Brandschutz für Hausverwaltungen in Mönchengladbach

Als Fachfirma im vorbeugenden Brandschutz führen wir Installationen, Wartungen und Reparaturen in all Ihren Immobilien in ganz Mönchengladbach durch. 

Haus- und Immobilienverwaltungen in Mönchengladbach betreuen meist ganz unterschiedliche Gebäudearten. Und für jedes Objekt gibt es ein anderes Brandschutzkonzept. Für Hausverwaltungen ist es deshalb besonders wichtig in Sachen Brandschutz einen erfahrenen und zuverlässigen Partner zu haben.

27 Jahre Erfahrung im Brandschutz für Hausverwaltungen

Wir unterstützten bereits seit 1996 zahlreiche Hausverwaltungen im vorbeugenden Brandschutz. Für Ihre Immobilien in Mönchengladbach stehen wir Ihnen mit einem Rundum-sorglos-Paket gerne zur Verfügung.

Brandschutz für Immobilien und Hausverwaltung

Wir sind Ihre Experten beim Brandschutz für Hausverwaltungen in Mönchengladbach.
Hier unverbindlich anfragen und beraten lassen.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung beim Brandschutz für Hausverwaltungen

Rössig Brandschutz bietet Ihnen alle notwendigen Arbeiten im Bereich Brandschutz in Ihren Immobilien in Mönchengladbach an. Alle Maßnahmen führen wir fachgerecht nach

durch. Nach den Arbeiten erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation und eine Funktionsbestätigung zu jeder Anlage.

Wir übernehmen für Sie die Installation, Wartung und Reparatur folgender Anlagen:

Gesetzliche Grundlagen für den Brandschutz

§ 3 – Allgemeine Anforderungen

Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

§ 14 – Brandschutz

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten

Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, hat er dafür zu sorgen, dass die gefährdeten Beschäftigten ihre Tätigkeit unverzüglich einstellen.

Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

§ 2 Prüfungen Rauchabzugsanlagen

Durch Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) geprüft werden.

VOB / Teil B § 13, Absatz 4

Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke vier Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen zwei Jahre.

Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Nummer 1 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist.

Rauch- und Wärmefreihaltung

Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall mindestens einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen NRA auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.

Abschnitt 3.1.1

Elektrische Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren, zu betreiben und instand zu halten.

Abschnitt 12.2

In regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, müssen nach den Angaben des Errichters die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Betriebsbuch zu vermerken.

Wir orientieren uns bei den Prüfintervallen immer nach den gesetzlichen Vorschriften. Beim Verbrauchsmaterial nach den Angaben des Herstellers.

RWA Anlagen
Wartung nach Landesbauordnung NRW und DIN 18232
Wartung: jährlich

Brandmeldeanlagen
Wartung nach DIN VDE 0833-1, DIN 14675 und DIN VDE 0833
Sichtkontrolle: alle 3 Monate
Wartung: jährlich

Rauchmelder
Wartung und Prüfung nach DIN 14676
Wartung: jährlich

Feststellanlagen
Wartung und Prüfung nach DIN 14677
Wartung: jährlich

Fluchtwegbeleuchtung und Beschilderung
Wartung und Prüfung nach: DIN EN 50172, VDE 0100-718
Wartung: jährlich

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01. April 2013 ein. Ab diesem Tag mussten alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten mussten in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.

Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen der Wohnung dient, einen Rauchmelder vor. Bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder. Sollten Sie in Ihren Objekten noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese bei uns.

Rössig Brandschutz für Haus- und Immobilienverwaltungen

Alle Hausverwaltungen benötigen objektbezogene Beratung für perfekten Brandschutz. Wir, als Fachfirma im vorbeugenden Brandschutz, bieten Ihnen bei allen brandschutztechnischen Anforderungen in Mönchengladbach maßgeschneiderte Lösungen. Als kompetente Begleitung bei Objektbegehungen. Als zuverlässiger Partner bei Überprüfungen und Wartungen. Oder für die wirtschaftliche Umsetzung von behördlichen Brandschutzanforderungen.

Objektbegehungen

Wir begleiten Hausverwaltung, Eigentümer und Mieter bei Objektbegehungen und der Bestandsaufnahme der vorhandenen Brandschutz-Anlagen.

Kostenoptimierte Lösungen für den Brandschutz

Für die Umsetzung Ihrer Brandschutzauflagen in Mönchengladbach finden wir gemeinsam mit den Behörden, den Sachverständigen und den Fachplanern immer eine auf Sie zugeschnittene Lösung. So werden wir allen gesetzlichen Bestimmungen gerecht, erfüllen aber auch Ihre Wünsche in Bezug auf die tägliche Nutzung.

Brandschutzabnahmen

Wenn Bauamt oder Feuerwehr zu Brandschutzabnahmen in Mönchengladbach am Objekt angekündigt sind, übernehmen wir das gerne für Sie. Wir unterstützen Sie bei Funktionsproben und dokumentieren alle Funktionen aller Anlagen.

Einweisung in die Brandschutztechnik

Auf Wunsch werden alle Ihre Mitarbeiter, alle Mieter oder Eigentümer und Hausmeister im Umgang mit den bestehenden Anlagen im Objekt von uns eingewiesen.

Brandschutz für Immobilien und Hausverwaltung
Hausverwaltung Mönchengladbach
Brandschutz für Bürogebäude und Hochhäuser
Bürogebäude in Mönchengladbach
Brandschutz für Kliniken und Krankenhäuser
Krankenhäuser in Mönchengladbach
Brandschutz im Altenheim und Pflegeheim
Altenheime in Mönchengladbach
Brandschutz Hotel
Hotels in Mönchengladbach
Brandschutz in der Gastronomie
Gastronomie in Mönchengladbach
Brandschutz für Industrie und Gewerbe
Industrie in Mönchengladbach
Brandschutz in Schule und Kindergarten
Schulen in Mönchengladbach