Wartung für Ihren Brandschutz in Aachen

Experten sorgen für Ihre Sicherheit

Wartung von RWA, BMA und FSA in Aachen

Die dauerhafte Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen, RWA Anlagen und Feststellanlagen wird nur gewährleistet, wenn die Anlagen regelmäßig überprüft und gewartet werden.

Die Notwendigkeit von RWA Anlagen (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und derer fachgerechten Wartung und Überprüfung ergibt sich bereits aus der Musterbauordnung (MBO), § 14 – Brandschutz, sowie der Muster Prüfverordnung (MPrüfVO). Die Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) soll nach DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb von zertifizierten Fachkräften ausgeführt werden. Und die Vorgaben für die Instandhaltung von Feststellanlagen (FSA) sind in der aktuellen DIN 14677 geregelt.

Wartung Brandschutz Anlagen

Brandschutz Anlagen ohne regelmässige Wartung in Aachen

Brandmeldeanlagen (BMA) 40%
RWA Anlagen 50%
Feststellanlagen (FSA) 70%

Nutzen Sie unseren Service in vollem Umfang

Beratung

Unverbindliche Beratung vom Experten zum Umfang der notwendigen Arbeiten. Bei Bedarf mit gemeinsamer Besichtigung in Aachen.

Angebot

Wir erstellen Ihnen ein ausführliches, unverbindliches Angebot mit allen für Sie relevanten Details.

Ausführung

Nach gemeinsamer Terminvereinbarung führen wir alle vereinbarten Arbeiten fachmännisch für Sie durch.

Vorteile bei Abschluss eines Wartungsvertrages

Brandschutz Wartung

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wartung RWA Anlagen in Aachen

Musterbauordnung (MBO), § 14 - Brandschutz

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Wartung brandschutztechnischer Anlagen RWA ,BMA, FSA

Um einen zuverlässigen Brandschutz durch RWA Anlagen zu gewährleisten, spielt die Instandhaltung und Wartung der RWA die wichtigste Rolle. Somit sind Betreiber eines Unternehmens durch den Gesetzgeber verpflichtet, alle Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen und warten zu lassen. Im Rahmen der Wartung wird die Einsatzbereitschaft der RWA Anlage geprüft und bei Bedarf werden wichtige Teile durch einen Fachmann ausgetauscht. Gemäß der Richtlinie der DIN 18232 müssen Rauchabzugsanlagen einmal im Jahr überprüft und gewartet werden.

Rössig Brandschutz hat sich bereits 1996 auf die Lieferung, Montage und Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen spezialisiert und bietet Ihnen die fachgerechte Überprüfung, Wartung und Instandsetzung nach DIN 31051 und DIN EN 13306 in Aachen an. Folgende Arbeiten werden dabei von uns ausgeführt:

  • Sichtkontrolle der gesamten Anlage auf Beschädigungen
  • Kontrolle auf Verschmutzungen
  • Dichtigkeitskontrolle bei pneumatischen Anlagen
  • Kontrolle der automatischen Auslösestationen
  • Überprüfung des kompletten Leitungsnetzes
  • Überprüfung der Dichtigkeit der Leitungen und Anschlüsse

 

Danach wird, wie im Brandfall, die Anlage ausgelöst, das Verbrauchsmaterial ausgetauscht und die Anlage wieder fachgerecht verschlossen.

Entwurf der DIN 18232-10 aus Dezember 2023

Der neue Entwurf der DIN 18232 Teil 10 legt exakte Anforderungen an Dienstleister fest, die in den Bereichen Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung tätig sind. Sie ist Teil eines umfangreichen Regelwerkes, das sich mit RWA-Anlagen befasst. Ziel ist es, den Qualitätsstandard und die Sicherheit bei der Ausführung von Arbeiten zu erhöhen.

Sachkunde ist bei der Planung, Errichtung und Wartung von RWA Anlagen in Aachen unerlässlich. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für die Nachrüstung in bestehenden Gebäuden.

Geschultes Personal ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach den geltenden Normen und Vorschriften geplant, errichtet und gewartet werden.

Das ist nicht nur für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wichtig, sondern erhält auch die Sicherheit von Mensch und Gebäude im Brandfall.

Wartung Brandmeldeanlagen (BMA) in Aachen

DIN 14675 Brandmeldeanlagen

Die DIN VDE 0833-1 beschreibt im Kapitel 5.3 Instandhaltung die Inspektion und Wartung von Brandmeldeanlagen. Inspektionen sind dabei grundsätzlich 4 Mal im Jahr und die Wartung jährlich durchzuführen. Die Normen DIN 14675 und DIN VDE 0833 beschreiben neben dem genauen Prüfumfang auch Begehungen zur BMA, wer welche Verantwortlichkeiten hat und wann z. B. ein Akku- oder Meldertausch erforderlich wird.

Wartung Brandmeldeanlage BMA

Die Wartung umfasst folgende Arbeiten

Arbeiten vor Beginn der eigentlichen Wartung:

  • Anmeldung beim Kunden, Pförtner, Hausmeister oder Sicherheitsdienst
  • Abschaltung von externen Steuerungen, z. B. Signalgeber
  • Anmeldung der Wartungsarbeiten bei der Feuerwehr

Bei der Inspektion:

  • Belastungsprüfung der Batterien nach Herstellerangaben
  • Überprüfen der Batterieladespannung
  • Prüfung des Alarmzählers
  • Prüfung der Übertragungswege
  • Melderprüfung und -auslösung
  • Funktionsprüfung der Alarmierung (Sirenen und Blitzleuchten)
Wartung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833
  • Überprüfung aller Melder
  • Überprüfung der betroffenen Steuerungen
  • Überprüfung der Alarmierungseinrichtungen
  • Prüfung der Energieversorgung
Zusätzlich:
  • Reinigung aller Anlagenteile
  • Auswechseln von Komponenten mit begrenzter Lebensdauer
  • Feuerwehrschlüsseldepot (SD) auf alle Funktionen überprüfen
  • Überprüfung der Feuerwehr-Laufkarten auf Aktualität
  • Alle zur Dokumentation gehörenden Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität hin überprüfen

Wartung Feststellanlagen (FSA) in Aachen

DIN 14677 Feststellanlagen

Die Instandhaltung von Feststellanlagen ist anspruchsvoll und sehr wichtig. Die DIN 14677 regelt deshalb genau die Anforderung an die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen. Im ersten Teil sind die Instandhaltungsmaßnahmen beschrieben, im zweiten Teil die hohen Anforderungen an die Fachkraft festgelegt.

Die DIN 14677­-1 legt fest, dass die Wartung von Feststellanlagen durch eine Fachkraft für Feststellanlagen durchzuführen ist. Die DIN 14677­2 regelt die Anforderungen an diese Fachkraft und stellt die Grundlage für eine entsprechende Zertifizierung dar. Die Verantwortlichkeit für den Betrieb der Anlage liegt beim Betreiber. Geprüfte Fachkraft für Feststell- anlagen kann jedoch nur werden, wer gewisse Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2 erfüllt.

Wartung Feststellanlage FSA

In der DIN 14677-1 werden elektrisch gesteuerte Feststellanlagen grundsätzlich in 4 Typen unterteilt:

Gerne übernehmen wir die Wartung für Sie in Aachen

Als Fachfirma im Bereich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes bieten wir Ihnen die fachgerechte Wartung von elektromechanischen Feststellanlagen in Aachen an. Die Ergebnisse der Prüfungen und Wartungen werden von uns fachmännisch dokumentiert. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages, melden wir uns unaufgefordert zur Terminvereinbarung. Folgende Arbeiten umfasst eine Wartung:

  • Prüfbuch der Feststellanlage überprüfen
  • Typ und Kennzeichnung der
  • Feststellanlage kontrollieren
  • Anzahl und Position der Brandmelder überprüfen
  • Befestigungsmittel der Feststellanlage und Schließkomponenten kontrollieren
  • Überprüfung und Betätigung der Handauslösung
  • Überprüfung und Auslösung der Feststellanlage über die Rauchmelder
  • Überprüfung der Steuerzentrale und Rückstellung (Reset)
  • Brandschutzklappe überprüfen
  • Reinigung der funktionsrelevanten Bestandteile der Feststellanlage
  • Überprüfung der autom. Auslösung bei Entfernen des Brandmelders