Brandschutzplanung in NRW

Die Brandschutzplanung in NRW umfasst in erster Linie die Ausarbeitung des Brandschutzkonzeptes sowie die Beratung von Fachplanern in Fragen des baulichen oder betrieblichen Brandschutzes. Durch eine schutzzielorientierte Betrachtung versuchen wir hier, unter Berücksichtigung der Wünsche des Bauherrn, in Abstimmung mit den Architekten und den Behörden wirtschaftliche Lösungen zu finden. Die dabei erzielten Einsparnisse bei den Baukosten rechtfertigen erfahrungsgemäß immer die hierfür aufgewendeten Planungskosten.

Wesentliche Bestandteile der Brandschutzplanung sind:

Brandschutz Planung

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In NRW ist eine private Prüfung des Brandschutzes durch „Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes“ nur für Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 vorgesehen.

Grundlage hierfür ist § 68 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich durch den Bauherrn, eine Beauftragung durch andere Dritte ist nicht erlaubt.

Anders verhält es sich bei den sog. Sonderbauten. Der in § 68 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW benannte Sonderbau ist in der BauO NRW nicht eindeutig definiert. Hier ist es ratsam im Vorfeld ein Dialog mit den zuständigen Behörden zu suchen.

Brandschutzplanung NRW

Gerne sind wir Ihnen auch behilflich bei...

Beratung

Sie benötigen Beratung bei zu erfüllenden Auflagen im Bereich Brandschutztechnik? Rössig Brandschutz aus Düsseldorf ist Ihnen bei Objekten in ganz Nordrhein-Westfalen gerne behilflich.

Konzeptionierung

Bei Brandschutzkonzepten steht nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Forderungen im Fokus. Gerne übernehmen wir für Sie die Konzeptionierung mit Ihren individuellen Wünschen.

Planung

Rössig Brandschutz plant jedes Objekt nach Ihren individuellen Anforderungen und den gesetzlichen Auflagen, die durch Art der Nutzung und den baulichen Gegebenheiten sinnvoll und wünschenswert sind.

Bauüberwachung

In ganz NRW übernehmen wir die Bauüberwachung brandschutztechnischer Arbeiten bis zur erfolgreichen Abnahme durch die Behörden.

Abnahme

Wir arbeiten von Beginn an mit den zuständigen Behörden zusammen, erstellen alle erforderlichen Unterlagen für die baurechtliche Abnahme und betreuen Sie auch danach noch.

Wartung

Rössig Brandschutz übernimmt gerne die gesetzlich vorgeschriebene Wartung und Instandhaltung sämtlicher brandschutztechnischer Anlagen aller Fabrikate in ganz NRW.