Bauüberwachung Brandschutz in Hamm

Nur eine fachgerechte Umsetzung des Brandschutzkonzeptes gewährleistet die Wirksamkeit und Funktionssicherheit der geforderten Brandschutzmaßnahmen. Zu unserem Leistungsspektrum gehört deswegen auch die Überwachung der Umsetzung festgelegter Brandschutzmaßnahmen während der Bauphase.

Diese Bauüberwachung Brandschutz in Hamm kann für Sonderbauten sogar durch die Bauaufsicht angeordnet werden. Für Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4 und 5 ist die Abnahmebescheinigung für Brandschutz zwingend erforderlich und in der Landesbauordnung geregelt. Aber auch für andere Projekte, wie Sanierungen oder Bauvorhaben der Gebäudeklasse 1 bis 3, übernehmen wir gerne die Bauüberwachung Brandschutz für Sie. Somit vermeiden Sie Fehler bei der Ausführung und sichern die Qualität der Leistungen.

Im Rahmen der Bauüberwachung Brandschutz überprüfen wir die Ausführung sämtlicher Arbeiten und dokumentieren diese. Nach Abschluss der Baumaßnahmen erstellen wir Ihnen eine entsprechende Funktionsbestätigung und begleiten natürlich auch die Abnahme dürch die Behörden.

Landesbauordnung (BauO NRW)

§ 81 Bauüberwachung

(1) Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten (Bauüberwachung).

Die Bauüberwachung in Hamm kann auf Stichproben beschränkt werden. Sie entfällt, soweit Bescheinigungen staatlich anerkannter Sachverständiger nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 gemäß § 68 Abs. 2 oder § 72 Abs. 6 vorliegen; in diesem Fall kontrollieren staatlich anerkannte Sachverständige stichprobenhaft, ob das Bauvorhaben entsprechend den Bescheinigungen ausgeführt wird. Bei Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 68) genehmigt werden, kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Bauüberwachung verzichten.

Bauüberwachung Brandschutz NRW
Bauüberwachung Brandschutzarbeiten

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