Die Brandschutzplanung in Düsseldorf umfasst in erster Linie die Ausarbeitung des Brandschutzkonzeptes sowie die Beratung von Fachplanern in Fragen des baulichen oder betrieblichen Brandschutzes. Durch eine schutzzielorientierte Betrachtung versuchen wir hier, unter Berücksichtigung der Wünsche des Bauherrn, in Abstimmung mit den Architekten und den Behörden wirtschaftliche Lösungen zu finden. Die dabei erzielten Einsparnisse bei den Baukosten rechtfertigen erfahrungsgemäß immer die hierfür aufgewendeten Planungskosten.
Wesentliche Bestandteile der Brandschutzplanung sind:
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In Düsseldorf ist eine private Prüfung des Brandschutzes durch „Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes“ nur für Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 vorgesehen.
Grundlage hierfür ist § 68 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich durch den Bauherrn, eine Beauftragung durch andere Dritte ist nicht erlaubt.
Anders verhält es sich bei den sog. Sonderbauten. Der in § 68 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW benannte Sonderbau ist in der BauO NRW nicht eindeutig definiert. Hier ist es ratsam im Vorfeld ein Dialog mit den zuständigen Behörden in Düsseldorf zu suchen.