Die Rauchmelderpflicht gilt in Dortmund seit dem 01.04.2013 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Dient die Küche als Durchgangszimmer und somit auch als Fluchtweg, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden. Ausgehend von der Praxis installiert man diesen in großer Entfernung zum Herd oder setzt Wärmemelder ein, um Fehlalarme zu vermeiden. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie die Details zu Installation und Wartung.
Die DIN 14676 ist eine „Anwender-Norm“ für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern bzw. Heimrauchmeldern.
Geregelt ist:
Um eine präzise und allumfassende Ausarbeitung dieser Richtlinien gewährleisten zu können, wurde die Verantwortung der Erstellung auf den Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-02-01 AA „Brandmelde- und Feueralarmanlagen“ übertragen.
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Rauchwarnmelder mit einer 10-Jahresbatterie arbeiten nach dem StreulichtPrinzip und genügen höchsten technischen Ansprüchen. Ein Rauchwarnmelder löst Alarm aus, sobald Rauch in die optische Rauchkammer eingedrungen ist. Das eingebaute piezo-elektronische Horn alarmiert mit einem Schalldruck von mindestens 85dB(A) in drei Metern Entfernung.
Durch die eigens entwickelte Datenübertragungstechnologie können Sie, mittels kostenfreier App, welche für Android und iOS erhältlich ist, jederzeit den Betriebszustand des Rauchmelders über Ihr Smartphone abfragen.
Damit die Rauchwarnmelder alle Funktion erfüllen können, müssen sie richtig angebracht werden. Nur so können sie bei Rauchentwicklung oder bei einem Brand die Bewohner frühzeitig mit einem akustischen Alarm warnen. Jetzt besteht die Möglichkeit den Brand noch selbst zu löschen, einen Notruf an die Feuerwehr abzusetzen oder sich in Sicherheit zu bringen.
Beispiele für die Ausrüstung mit Rauchwarnmeldern in Wohnungen und Einfamilienhäusern (Quelle: Brandschutzatlas)