Ausschlaggebend für die Einführung genehmigungspflichtiger Brandschutzkonzepte in Bochum war der Brand am Düsseldorfer Flughafen 1996. 17 Menschen starben, weitere 88 wurden teils schwer verletzt. Eine solche Katastrophe in einem Flughafengebäude hatte bis dahin niemand für möglich gehalten.
Diese Katastrophe zeigte deutlich, dass es nicht nur auf Formulierungen von Vorschriften ankommt. Die Einhaltung, Dokumentation und die Umsetzung der Vorschriften wurden jedoch selten kontrolliert.
Das erste Bundesland, welches verpflichtend Brandschutzkonzepte für Sonderbauten verlangte, war Nordrhein-Westfalen. Die Brandschutzkonzepte sollten ab diesem Zeitpunkt akribisch erstellt und behördlich geprüft werden. Alle anderen Bundesländer zogen nach.
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Ein Brandschutzkonzept ist die Gesamtheit aller notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, um den Ausbruch und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und um die Rettung von Personen im Brandfall zu ermöglichen.
Es umfasst alle Maßnahmen, die im Ernstfall Brände verhindern und Schäden minimieren. Es ist wichtig, dass es individuell auf das betreffende Gebäude und seine Nutzung zugeschnitten ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass die betreffenden Maßnahmen die gewünschte Wirkung haben.
Das Brandschutzkonzept ist auch die Grundlage für die Brandschutzordnung. Diese stellen eine Art Betriebsanleitung für die Verhütung von Bränden und das richtige Verhalten im Brandfall dar und müssen teilweise öffentlich in Gebäuden ausgehängt werden.
Sobald Sie eine Genehmigung zur Errichtung, zum Umbau oder für eine Nutzungsänderung an einem Bauobjekt beantragen, sind Sie auch dazu verpflichtet, ein detailliertes Brandschutzkonzept in Bochum vorzulegen.
Dieses Konzept beinhaltet alle relevanten und erforderlichen Maßnahmen.
– Technische, bauliche und organisatorische Gefahrenabwehr
– Möglichkeiten für eine effektive Bekämpfung eines Brandes durch die Feuerwehr
Die Rechtsbasis ist in der Regel die jeweilige Landesbauordnung. Form und Inhalt ergeben sich nach den jeweiligen Landesvorschriften, in NRW aus § 9 BauPrüfVO.
Eine bundesweit einheitliche Regelung, für welche Gebäude ein Brandschutzkonzept erforderlich ist, existiert nicht. Nach BauO NRW § 70 Absatz 2 ist mit den Bauvorlagen für „große“ Sonderbauten ein Brandschutzkonzept einzureichen. Für die sog. „kleinen Sonderbauten“ kann nach BauO NRW § 50 Absatz 1 Nr. 19 ein Brandschutzkonzept verlangt werden und wird in der Regel auch verlangt.
Wie detailliert ein Brandschutzkonzept ausgearbeitet sein muss, hängt von Anlage, Bauart und Nutzung des jeweiligen Gebäudes ab.
Einige Beispiele für Sonderbauten:
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird das Brandschutzkonzept von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und genehmigt.
Einreichung & Prüfung: Bei großen Sonderbauten (gemäß § 50 Abs. 2 BauO NRW) ist das Brandschutzkonzept nach § 70 Abs. 2 Satz 3 BauO NRW in Verbindung mit § 9 BauPrüfVO eine zwingende Bauvorlage. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dieses unter verbindlicher Beteiligung der zuständigen Brandschutzdienststelle (Feuerwehr). Mit Erteilung der Baugenehmigung werden die Inhalte des Brandschutzkonzepts rechtsverbindlich.
Erstellung: Das Konzept für Sonderbauten darf gemäß § 54 Abs. 3 BauO NRW nur von staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz oder von der Behörde im Einzelfall als vergleichbar qualifiziert anerkannten Personen erstellt werden. Da wir nicht über die Qualifikation als staatlich anerkannte Sachverständige verfügen, bieten wir die Erstellung dieses Konzepts im Einzelfall nur in enger Abstimmung und unter der finalen Freigabe durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder einen externen, zertifizierten Prüfsachverständigen an.
Ein Brandschutzkonzept ist für „Gebäude besonderer Art und Nutzung“ (Sonderbauten in NRW) erforderlich und Bestandteil der Baugenehmigung. Es ist gültig für die gesamte Lebensdauer des Gebäudes und muss nur bei einer Nutzungsänderung angepasst werden. Es soll im Falle eines Brandes alle Maßnahmen für den Schutz von Menschen und Tieren beinhalten und effektive Löscharbeiten ermöglichen.
Ein Brandschutzkonzept in Bochum wird immer individuell erstellt. Die Grundlage bilden die Nutzung eines Gebäudes, das Brandrisiko und das Ausmaß zu erwartender Schäden. Neben dem Zweck und den Vorstellungen von Bauherr oder Betreiber eines Gebäudes müssen behördliche und versicherungsrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.
In NRW gibt es einen 18-Punkte-Plan, der in §9 Bauprüfverordnung geregelt ist. Die anderen Bundesländer haben vergleichbare Vorgaben.
Die 18 Positionen müssen in das Brandschutzkonzept eingearbeitet werden. Anforderungen an die tragenden und aussteifenden Bauteile und welche Materialien zum Einsatz kommen. Weiterhin geht es um sicherheitstechnische Anlagen, der z.B. die Brandmeldeanlage umfasst wie auch eine Sicherheitsstromversorgung, eine entsprechende Sicherheitsbeleuchtung sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes in Bochum können objektspezifische Forderungen aber auch Wünsche des Bauherrn oder Betreibers gefordert werden, die dann auch baurechtlich umzusetzen sind. Bei Abweichungen von geltenden Bauvorschriften müssen in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und Feuerwehr Maßnahmen erarbeitet werden, die die geforderten Schutzziele gleichermaßen gewährleisten.
Zum Erreichen der genannten Schutzziele werden in den technischen Baubestimmungen Anforderungen gestellt, hinsichtlich: