Brandschutz für Bürogebäude in Wuppertal

In Verwaltungs- und Bürogebäuden sind neben den Angestellten auch meist Kunden und Besucher anwesend. In Hochhäusern gibt es deshalb besondere Brandschutzmaßnahmen.

27 Jahre Erfahrung im Brandschutz für Bürogebäude

Es gibt in nahezu allen Bereichen und Stockwerken unterschiedliche Brandrisiken. So müssen bei der entsprechenden Risikoanalyse alle Eventualitäten in das Brandschutzkonzept mit einfließen.

In hohen Bürogebäuden herrscht zudem die akute Gefahr des Brandüberschlags. Das Feuer breitet sich schnell und unkontrolliert über mehrere Stockwerke aus. In vielen Videos ist zu sehen, wie sich die Gefahr rasend schnell ausbreiten kann.

Brandschutz für Bürogebäude und Hochhäuser

Wir sind Ihre Experten beim Brandschutz für Bürogebäude in Wuppertal.
Hier unverbindlich anfragen und beraten lassen.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei Brandschutz für Bürogebäude

Rössig Brandschutz bietet Ihnen alle notwendigen Arbeiten im Bereich Brandschutz in Ihren Immobilien in Wuppertal an. Alle Maßnahmen führen wir fachgerecht nach

durch. Nach den Arbeiten erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation und eine Funktionsbestätigung zu jeder Anlage.

Wir übernehmen für Sie die Installation, Wartung und Reparatur folgender Anlagen:

Gesetzliche Grundlagen für den Brandschutz

Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne

Die Betreiberin oder der Betreiber oder eine von ihm beauftragte Person hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung und gegebenenfalls ein Räumungskonzept aufzustellen und durch Aushang bekannt zu machen. Darin sind insbesondere

1. die Erforderlichkeit und die Aufgaben einer oder eines Brandschutzbeauftragten und der Kräfte für den Brandschutz sowie

2. die Maßnahmen, die im Gefahrenfall für eine schnelle und geordnete Räumung der gesamten Versammlungsstätte oder einzelner Bereiche, unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Benutzerinnen und Benutzern von Rollstühlen, erforderlich sind,

festzulegen. Die Maßnahmen nach Satz 2 Nummer 2 sind bei Versammlungsstätten, die für mehr als 1 000 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind, gesondert in einem Räumungskonzept darzustellen, sofern diese Maßnahmen nicht bereits Bestandteil des Sicherheitskonzepts nach § 43 sind.

Das Betriebspersonal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen über

1. die Lage und die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen, Rauchabzugsanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und der Brandmelder- und Alarmzentrale,

2. die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand oder bei einer sonstigen Gefahrenlage, gegebenenfalls in Verbindung mit dem Räumungskonzept und

3. die Betriebsvorschriften

Den Brandschutzdienststellen ist Gelegenheit zu geben, an der Unterweisung teilzunehmen. Über die Unterweisung ist eine Niederschrift zu fertigen, die der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen ist.

Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle sind Feuerwehrpläne anzufertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.

§ 3 – Allgemeine Anforderungen

Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

§ 14 – Brandschutz

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten

Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, hat er dafür zu sorgen, dass die gefährdeten Beschäftigten ihre Tätigkeit unverzüglich einstellen.

Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

§ 2 Prüfungen Rauchabzugsanlagen

Durch Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) geprüft werden.

VOB / Teil B § 13, Absatz 4

Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke vier Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen zwei Jahre.

Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Nummer 1 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist.

Rauch- und Wärmefreihaltung

Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall mindestens einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen NRA auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.

Abschnitt 3.1.1

Elektrische Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren, zu betreiben und instand zu halten.

Abschnitt 12.2

In regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, müssen nach den Angaben des Errichters die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Betriebsbuch zu vermerken.

Wir orientieren uns bei den Prüfintervallen immer nach den gesetzlichen Vorschriften. Beim Verbrauchsmaterial nach den Angaben des Herstellers.

RWA Anlagen
Wartung nach Landesbauordnung NRW und DIN 18232
Wartung: jährlich

Brandmeldeanlagen
Wartung nach DIN VDE 0833-1, DIN 14675 und DIN VDE 0833
Sichtkontrolle: alle 3 Monate
Wartung: jährlich

Rauchmelder
Wartung und Prüfung nach DIN 14676
Wartung: jährlich

Feststellanlagen
Wartung und Prüfung nach DIN 14677
Wartung: jährlich

Fluchtwegbeleuchtung und Beschilderung
Wartung und Prüfung nach: DIN EN 50172, VDE 0100-718
Wartung: jährlich

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01. April 2013 ein. Ab diesem Tag mussten alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten mussten in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.

Rössig Brandschutz für Bürogebäude in Wuppertal

Alle Besitzer oder Betreiber von Immobilien in Wuppertal benötigen objektbezogene Beratung für perfekten Brandschutz. Wir, als Fachfirma im vorbeugenden Brandschutz, bieten Ihnen bei allen brandschutztechnischen Anforderungen in Wuppertal maßgeschneiderte Lösungen. Als kompetente Begleitung bei Objektbegehungen. Als zuverlässiger Partner bei Überprüfungen und Wartungen. Oder für die wirtschaftliche Umsetzung von behördlichen Brandschutzanforderungen.

Objektbegehungen

Wir begleiten Hausverwaltung, Eigentümer und Mieter bei Objektbegehungen und der Bestandsaufnahme der vorhandenen Brandschutz-Anlagen.

Kostenoptimierte Lösungen für den Brandschutz

Für die Umsetzung Ihrer Brandschutzauflagen finden wir gemeinsam mit den Behörden, den Sachverständigen und den Fachplanern immer eine auf Sie zugeschnittene Lösung. So werden wir allen gesetzlichen Bestimmungen gerecht, erfüllen aber auch Ihre Wünsche in Bezug auf die tägliche Nutzung.

Brandschutzabnahmen

Wenn Bauamt oder Feuerwehr zu Brandschutzabnahmen am Objekt in Wuppertal angekündigt sind, übernehmen wir das gerne für Sie. Wir unterstützen Sie bei Funktionsproben und dokumentieren alle Funktionen aller Anlagen.

Einweisung in die Brandschutztechnik

Auf Wunsch werden alle Ihre Mitarbeiter, alle Mieter oder Eigentümer und Hausmeister im Umgang mit den bestehenden Anlagen im Objekt von uns eingewiesen.

Brandschutz für Immobilien und Hausverwaltung
Hausverwaltungen in Wuppertal
Brandschutz für Bürogebäude und Hochhäuser
Bürogebäude in Wuppertal
Brandschutz für Kliniken und Krankenhäuser
Krankenhäuser in Wuppertal
Brandschutz im Altenheim und Pflegeheim
Altenheime in Wuppertal
Brandschutz Hotel
Hotels in Wuppertal
Brandschutz in der Gastronomie
Gastronomie in Wuppertal
Brandschutz für Industrie und Gewerbe
Industrie in Wuppertal
Brandschutz in Schule und Kindergarten
Schulen in Wuppertal